Am 5. September 2026 entging eine 38-jährige Ukrainerin nur knapp einer Ersatzfreiheitsstrafe: Bei einer Kontrolle am Grenzübergang Weil am Rhein – Otterbach stellte eine Streife der Gemeinsamen Operativen Dienstgruppe (GoD) fest, dass die Frau von zwei Staatsanwaltschaften zur Festnahme ausgeschrieben war.
Die Frau war wegen Betrugs und des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verurteilt worden. Zwei Gerichte hatten sie im vergangenen Jahr insgesamt zu einer Geldstrafe von 4.020 Euro verurteilt. Die ausstehenden Beträge zahlte sie vor Ort vollständig, sodass sie einer mehrwöchigen Ersatzfreiheitsstrafe entging.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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