Ein zwölfjähriger Junge ist am 1. September 2026 mit seinem E-Scooter vor einer Polizeistreife in Schwieberdingen davongefahren. Die Beamten hatten das Kind in der Peter-von-Koblenz-Straße bemerkt, weil an dem Elektrofahrzeug kein Versicherungskennzeichen erkennbar war.
Als der Junge die Polizisten hinter sich bemerkte, beschleunigte er sein Fahrzeug. Der E-Scooter erreichte dabei eine Geschwindigkeit von über 50 km/h. Die Flucht endete in einer Sackgasse – dort stellte sich der Zwölfjährige den Polizisten.
Gegen die Erziehungsberechtigten des Jungen können nun Ermittlungen eingeleitet werden. Ihnen wird vorgeworfen, das Kind ein Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung benutzen zu lassen. Zusätzlich droht eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von über 90 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei. Die Polizei muss noch prüfen, ob der E-Scooter überhaupt für den Straßenverkehr zugelassen ist.
Das Polizeipräsidium Ludwigsburg nutzt den Fall, um auf die richtige Nutzung von E-Scootern hinzuweisen. Die Behörde hat ein Merkblatt mit den wichtigsten Regeln zusammengestellt, das Informationen zu Dos und Don’ts beim Fahren mit Elektrokleinstfahrzeugen enthält.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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