10.000 Euro Strafe nach Fehlalarm: Schüler müssen Einsatzkosten für Amokalarm tragen

(Symbolbild)

Nach dem mutwillig ausgelösten Amokalarm an der Elisabeth-Belling-Gesamtschule in Hameln im September 2024 müssen die Verursacher tief in die Tasche greifen. Sowohl der damalige Verursacher als auch der Anstifter wurden rechtskräftig zur Zahlung von jeweils 10.000 Euro zur Beteiligung an den Einsatzkosten verpflichtet.

Der Fehlalarm hatte am Dienstag, 10. September 2024, einen umfangreichen Polizeieinsatz ausgelöst. Zahlreiche Polizistinnen und Polizisten sowie Rettungskräfte waren im Einsatz, nachdem zunächst von einer möglichen Gefahrenlage an der Schule ausgegangen werden musste. Bei dem Einsatz stellte sich heraus, dass es sich um einen mutwillig ausgelösten Fehlalarm handelte.

Die Polizei weist erneut darauf hin, dass jeder Hinweis auf eine mögliche Bedrohungslage konsequent und mit hohem Kräfteansatz überprüft wird. Dies dient dem Schutz von Schülerinnen und Schülern sowie aller weiteren Beteiligten.

Gleichzeitig verursachen derartige Fehlalarme erhebliche Kosten und können bei Betroffenen Ängste, Panikreaktionen oder gesundheitliche Folgen auslösen. Darüber hinaus binden solche Einsätze umfangreiche personelle Ressourcen, die in diesem Zeitraum an anderer Stelle fehlen.

Die nun rechtskräftigen Entscheidungen verdeutlichen, dass das vorsätzliche Auslösen von Fehlalarmen oder die Anstiftung zu entsprechenden Taten erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich zieht. Die Kostenforderungen treffen hierbei auch Minderjährige beziehungsweise deren Familien spürbar. Die Polizei veröffentlichte den Sachverhalt erneut, um insbesondere auf die weitreichenden Folgen solcher Taten aufmerksam zu machen.

» Weitere Polizeimeldungen