Ein 12-jähriger Kölner ist am Dienstagabend, 11. August, auf dem Heinrich-Lob-Weg im Stadtteil Porz mit seinem E-Scooter gestürzt und hat sich dabei Verletzungen am Knie sowie einen Schulterbruch zugezogen. Etwa um 19 Uhr fuhr der Junge auf einem Geh- und Radweg, als er über ein Loch fuhr, das entstanden war, nachdem ein Sperrpfosten entfernt worden war. Er verlor die Kontrolle und stürzte. Rettungskräfte brachten ihn in ein Krankenhaus.
Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren ein, da der E-Scooter kein gültiges Versicherungskennzeichen hatte – die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Der Unfall ist Teil einer besorgniserregenden Entwicklung: Die Zahl der Kinder, die in Köln und Leverkusen bei E-Scooter-Unfällen verunglücken, ist stark gestiegen. Von Januar bis Juli 2024 waren es 13 Kinder, 2025 im gleichen Zeitraum 20. In den ersten sieben Monaten dieses Jahres ist die Zahl auf 58 verunglückte Kinder angewachsen – eine Steigerung um fast das Dreifache gegenüber dem Vorjahr.
Dabei gelten für E-Scooter klare Regeln: Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Nur eine Person darf auf dem Zweirad stehen; die Mitnahme einer weiteren Person ist nicht erlaubt. Eine gültige Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen ist erforderlich. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Fahren grundsätzlich untersagt, es sei denn, diese sind entsprechend freigegeben.
Viele Modelle, die im Internet speziell als Kinderfahrzeuge angeboten werden, entsprechen nicht den rechtlichen Vorgaben für den öffentlichen Straßenverkehr. Eltern sollten die technischen Daten und die Zulassung vor dem Kauf genau prüfen. Die kleinen Räder der E-Scooter reagieren besonders empfindlich auf Unebenheiten, Bordsteine oder Schlaglöcher. Obwohl ein Helm nicht vorgeschrieben ist, kann er bei Stürzen vor schweren Kopfverletzungen bewahren.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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