19-Jähriger fährt Leichtkraftrad ohne erforderliche Fahrerlaubnis

(Symbolbild)

Bei einer Verkehrskontrolle am Samstagsnachmittag hat die Polizei in Thüringen einen 19-jährigen Motorradfahrer erwischt, der ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs war. Der junge Mann war mit einem 125er Zweirad unterwegs, besaß aber nur einen Autoführerschein der Klasse B.

Das Problem: Während die Klasse-B-Lizenz zum Fahren von Mopeds berechtigt, reicht sie nicht für das Steuern von Leichtkrafträdern aus. Der Fahrer hätte für sein Motorrad eine spezielle Fahrerlaubnis der Klasse AM oder A1 nachweisen müssen.

Die Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau der Landespolizeiinspektion Gotha führte die Kontrolle durch und stellte die Zuwiderhandlung fest.

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