19-Jähriger ohne Versicherung auf motorisiertem E-Bike in Apolda erwischt

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Die Polizei in Apolda hat am Donnerstag bei einer Verkehrskontrolle in der Oststraße ein E-Bike beanstandet, das mit einem sogenannten Daumengashebel ausgestattet war. Das Bauteil ermöglicht dem Fahrer, das Fahrzeug ohne zu treten anzutreiben – und brachte das E-Bike damit auf eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h.

Damit handelt es sich um ein versicherungspflichtiges Fahrzeug. Der 19-jährige Fahrer konnte jedoch keinen erforderlichen Versicherungsnachweis vorlegen. Die Polizei leitete gegen ihn ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.

Der Fall zeigt, dass Elektrofahrräder mit motorischer Tretunterstützung, die diese Geschwindigkeitsgrenze überschreiten, rechtlich als Kraftfahrzeuge eingeordnet werden – und damit wie Mofas oder leichte Mopeds einer Versicherungspflicht unterliegen. Viele Nutzer sind sich dieser Regelung nicht bewusst.

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