Ein 26-jähriger Deutscher hat am Grenzübergang Bietingen eine offene Geldstrafe in Höhe von 1.050 Euro bezahlt und damit eine drohende Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet. Bundespolizisten hatten den Mann am Samstagnachmittag bei der Einreise aus der Schweiz kontrolliert und dabei einen Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn festgestellt.
Gegen den 26-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen vor. Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen hatte den Mann im Oktober 2025 wegen Bandendiebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt, deren Zahlung er bislang nicht nachgekommen war.
Der Mann zahlte die Strafe noch vor Ort und konnte anschließend seine Reise fortsetzen. Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz hatten ihn am Grenzübergang Bietingen/Thayngen bei der Einreise in das Bundesgebiet kontrolliert.