Bei einer großangelegten Verkehrskontrolle in Wuppertal-Heckinghausen hat die Polizei am Donnerstag, 28. Mai 2026, 30 Personen gestoppt, die unter dem Einfluss berauschender Mittel im Verkehr unterwegs waren. 28 von ihnen hatten Drogen konsumiert, zwei weitere waren alkoholisiert. Polizeipräsident Röhrl fordert angesichts dieser Bilanz härtere Sanktionen und ein generelles Verbot sogenannter weicher Drogen wie Marihuana.
Zwischen 14:30 und 20:30 Uhr kontrollierten die Beamten mehr als 400 Fahrzeuge. Unterstützt wurde die Polizei Wuppertal von Kollegen aus Düsseldorf, Aachen und dem Ennepe-Ruhr-Kreis. Auch Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes Wuppertal, Richter des Amts- und Verwaltungsgerichts sowie ein Blutprobenarzt waren im Einsatz.
Gleich zu Beginn der Kontrolle versuchte ein 19-jähriger Rollerfahrer zu fliehen. Nach kurzer Flucht über innerstädtische Straßen bog er auf ein Grundstück ab, wo er auf einer Schotterfläche mit seinem Roller ins Rutschen geriet und stürzte. Auch ein nachfahrender Polizist auf einem Krad stürzte. Der Rollerfahrer, der ohne gültige Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss unterwegs war, wurde verletzt ins Krankenhaus gebracht. Sein Roller mit gefälschten Kennzeichen wurde sichergestellt. Der Polizist blieb dienstfähig.
Als besonders hartnäckig erwies sich ein Fahrer, der gleich zweimal auffiel. Nachdem ihm bereits eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt worden war, entdeckten Beamte ihn wenig später erneut am Steuer. Daraufhin wurden sein Führerschein beschlagnahmt und die Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Ebenfalls sichergestellt wurde der mazedonische Führerschein eines Mannes, der sich als plumpe Fälschung entpuppte. Er war bereits in der Vergangenheit ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren. Neben der Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kommt nun eine wegen Urkundenfälschung dazu. Insgesamt waren sieben Fahrer ohne entsprechende Fahrerlaubnis unterwegs.
Weitere Verstöße: Die Polizei stellte fünf Ordnungswidrigkeiten wegen Handyverstößen fest, vier wegen unsachgemäßer Nutzung von E-Scootern sowie vier weitere Verstöße gegen die Anschnallpflicht.