42 Menschen starben in Polizeigewahrsam: Große Unterschiede zwischen den Bundesländern

via dts Nachrichtenagentur

Mindestens 42 Menschen sind in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren im Polizeigewahrsam gestorben. Das zeigt eine Abfrage des Nachrichtenmagazins „Stern“ bei allen Bundesländern.

Baden-Württemberg verzeichnet die traurige Spitzenposition: Neun Todesfäälle seit 2016, davon allein sechs im Jahr 2019. Das Stuttgarter Innenministerium teilte mit, dass fast alle verstorbenen Personen stark alkoholisiert waren. Meist war dies auch der Grund für die Ingewahrsamnahme. Alle Betroffenen wurden vor dem Gewahrsam ärztlich untersucht – ein Arzt hatte also bestätigt, dass ihr medizinischer Zustand eine Freiheitsbeschränkung zuließ.

Nordrhein-Westfalen folgt mit sechs Todesfällen, die Düsseldorfer Behörden erfassen diese Zahlen allerdings erst ab 2024. Bayern meldet ebenfalls sechs Todesfälle, allerdings seit 2018. Das Freistaat betont, dass es sich dabei nur um Fälle handelt, bei denen ein ursächlicher Zusammenhang zwischen polizeilichem Handeln und dem Tod nicht unmittelbar ausgeschlossen werden kann.

Berlin, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen meldeten je ein bis zwei Todesfälle in den vergangenen zehn Jahren. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gaben an, keine Todesfälle in Gewahrsamszellen zu verzeichnen.

Komplette Aussagen lieferten die Bundesländer Niedersachsen und Brandenburg nicht. Auch Hamburg antwortete auf die Anfrage nicht offiziell – aus einer Anfrage der Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft geht jedoch hervor, dass zwischen 2020 und 2025 sechs Menschen bei freiheitsbeschränkenden Polizeimaßnahmen starben.

Ein zentrales Problem zeigt sich dabei deutlich: Es gibt bundesweit keine Stelle, die Todesfälle in Polizeigewahrsam offiziell erfasst oder sammelt. Die Länder wiesen teilweise darauf hin, dass ihre Zahlen möglicherweise unvollständig sind.

Unter polizeilichem Gewahrsam versteht man den kurzfristigen Freiheitsentzug einer Person zum Schutz der eigenen Person oder anderer. Menschen können sowohl auf der Straße in Gewahrsam genommen werden als auch in Gewahrsamszellen auf Polizeidienststellen untergebracht werden.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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