44-Jähriger fährt ohne erforderliche Fahrerlaubnis mit Anhänger

(Symbolbild)

Ein 44-jähriger Autofahrer ist am Freitagmorgen auf der L3080 bei Nordhausen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erwischt worden. Bei einer Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass der Mann zwar eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt, nicht aber die für sein Gespann erforderliche Klasse BE.

Die Polizisten des Inspektionsdienstes Nordhausen waren gegen 07:45 Uhr im Rahmen ihrer Streifentätigkeit auf den PKW Seat Exeo ST mit Anhänger aufmerksam geworden und hatten das Fahrzeug daraufhin kontrolliert. Dabei kam heraus, dass der Fahrer für das Führen des Gespanns nicht berechtigt war.

Der 44-Jährige muss sich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten. Die Landespolizeiinspektion Nordhausen führt die entsprechenden Ermittlungen durch.