46-Jährige stürzt mit E-Scooter und erleidet mehrere Knochenbrüche

(Symbolbild)

Eine 46-jährige Frau ist am gestrigen Vormittag (18.05.2026, 10:20 Uhr) mit ihrem E-Scooter gestürzt und hat sich schwere Verletzungen zugezogen. Sie erlitt vermutlich mehrere Knochenbrüche.

Die Frau bog vom Otto-Schell-Weg in die Hardtstraße ab und verlor dabei die Kontrolle über ihr Fahrzeug. Anschließend stürzte sie zu Boden. Der Rettungsdienst brachte sie zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus.

Anlässlich des Unfalls weist die Polizei auf wichtige Sicherheitsregeln für E-Scooter hin: Vor der ersten Fahrt sollten Nutzer das Anfahren, Bremsen und Balance halten an verkehrsarmen Orten üben. Ein Helm kann bei Unfällen Leben retten. E-Scooter dürfen nur von einer Person genutzt werden, der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Für E-Scooter besteht Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen. Beim Abstellen darf niemand behindert werden. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autos. Der Gehweg ist tabu – E-Scooter müssen den Radweg oder bei fehlenden Radwegen die Fahrbahn benutzen. Wie beim Autofahren ist auch die Handynutzung während der Fahrt verboten.

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