Die Zahl der Wildunfälle im Kreis Recklinghausen und Bottrop ist im vergangenen Jahr auf 726 gestiegen – das sind 41 Unfälle mehr als 2023, als 685 Zusammenstöße mit Wildtieren registriert wurden. Besonders häufig krachte es in den Frühjahrsmonaten März, April und Mai.
Der April erwies sich als unfallträchtigster Monat, dicht gefolgt von März und Mai. Die meisten Wildunfälle ereigneten sich in den Dämmerungsstunden zwischen 17 und 21 Uhr abends sowie zwischen 5 und 8 Uhr morgens. Besonders gefährdet sind Straßenabschnitte mit dichtem Wald- oder Feldrand.
Regional führten Haltern am See und Dorsten die Unfallstatistik an – auch im Jahr 2025 kam es dort am häufigsten zu Wildunfällen. Die wenigsten Zusammenstöße mit Wildtieren wurden hingegen in Herten gezählt.
Immerhin: Die überwiegende Mehrheit der Unfälle ging glimpflich aus. In den allermeisten Fällen entstanden nur Blechschäden an den Fahrzeugen – abgesehen von den Tieren, die die Zusammenstöße oftmals nicht überleben.
Die Polizei gibt konkrete Verhaltenstipps zur Unfallvermeidung: Autofahrer sollten das Tempo besonders auf Straßen mit dem Verkehrszeichen „Wildwechsel“ sowie an Waldrändern, Feldwegen und in Gewässernähe drosseln. Je langsamer gefahren wird, desto kürzer ist der Bremsweg. Vorausschauendes Fahren ist auch außerhalb beschilderter Bereiche wichtig, da Wild plötzlich die Fahrbahn queren kann – vor allem in der Dämmerung und nachts.
Bei der Fahrt an Wald- oder Feldrändern sollten Fahrer bremsbereit sein, den Fuß vom Gas nehmen und ausreichend Abstand zum Fahrbahnrand halten. Taucht ein Tier auf, heißt es: abblenden, hupen – da Töne Wild oft vertreiben – und sofort kontrolliert bremsen. Keinesfalls sollten Autofahrer abrupt ausweichen, da dies häufig zu schweren Unfällen mit Bäumen, Leitplanken oder Gegenverkehr führt. Die Devise lautet: „Lieber eine Kollision mit dem Tier als ein Frontalzusammenstoß.“
Nach einem Wildunfall müssen Betroffene die Unfallstelle absichern: Warnblinker sofort einschalten und das Warndreieck in etwa 100 bis 150 Metern Abstand aufstellen. Die Polizei sollte unter 110 gerufen werden – auch wenn das Tier geflüchtet ist oder scheinbar kein Schaden entstanden ist. Die Beamten dokumentieren den Unfall, stellen den Jagdpächter oder zuständigen Förster und kümmern sich um das Tier.
Wichtig: Dem Tier nicht nachlaufen – die Suche sollte Fachpersonal überlassen werden. Tote Tiere dürfen nicht mitgenommen werden, da dies als Wilderei strafbar ist. Die Polizei oder der Jagdpächter entscheiden über die Verwertung des Tieres. Auch bei geringem Schaden muss der Unfall gemeldet werden – ohne Meldung kann später keine Versicherungsleistung für Fahrzeugschäden erbracht werden.