Täter haben am 31. August einen 92-jährigen Senior aus dem Gemeindebereich Dorf Mecklenburg um einen fünfstelligen Bargeldbetrag gebracht. Sie gaben sich am Telefon aus, als habe der Sohn des Mannes einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und befinde sich deshalb in Polizeigewahrsam.
Um eine angebliche Haftentlassung zu ermöglichen, forderten die Betrüger eine Kaution. Im weiteren Verlauf erschien eine unbekannte Person an der Wohnanschrift des Seniors und nahm das Bargeld entgegen.
Diese sogenannten Schockanrufe sind eine weit verbreitete Betrugsmasche. Die Täter setzen ihre Opfer mit erfundenen Notlagen unter Druck und können sich dabei als Angehörige, Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter oder andere Amtsträger ausgeben. Sie wechseln ihre Rollen häufig während des Gesprächs.
Die Polizei warnt: Wer am Telefon zur Zahlung einer Kaution aufgefordert wird und anschließend Bargeld an eine unbekannte Person übergeben soll, ist einem Betrugsversuch ausgesetzt. In solchen Fällen sollte man sofort auflegen.
Wichtig zu wissen: Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft oder Gericht kommen zu Ihnen nach Hause, um Bargeld oder Wertgegenstände entgegenzunehmen. Auch eine Geldübergabe an einem Treffpunkt ist kein regulärer Weg, behördliche Forderungen zu begleichen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und überprüfen Sie die Angaben selbstständig. Rufen Sie den vermeintlich betroffenen Angehörigen unter der Ihnen bekannten Telefonnummer zurück.
Im Zweifelsfall sollten Sie das Gespräch beenden und die Polizei unter der bekannten Telefonnummer des örtlich zuständigen Polizeireviers oder dem Notruf 110 verständigen. Sprechen Sie auch mit älteren Menschen in Ihrem Umfeld über diese Masche.
Betrugsfälle in Mecklenburg-Vorpommern: der Vergleich mit dem Bund
Die Polizei zählte 2025 landesweit 9.197 Betrugsfälle, das sind 584 auf 100.000 Einwohner. Damit steht Mecklenburg-Vorpommern besser als der Bundesdurchschnitt, wo 770 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Gezählt wird Betrug nach den §§ 263 ff. StGB.
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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