Auf der Autobahn A 66 bei Neuhof hat die Polizei am Freitag zwei Sattelzuggespanne aus den Niederlanden kontrolliert und von der Fahrt untersagt. Ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer meldete die Fahrzeuge gegen 13 Uhr, nachdem die Fahrer augenscheinlich versuchten, den Tunnel Neuhof zu umfahren, indem sie an der Anschlussstelle Neuhof Nord auf die A 66 in Richtung Fulda auffuhren.
Eine Funkstreife der Polizeiautobahnstation Petersberg stoppte die beiden Gespanne und begleitete sie zur Anschlussstelle Fulda Süd. Dort wurden sie auf einem Parkplatz der Bundesstraße B 279 in Richtung Rothemann einer ersten Kontrolle unterzogen. Die Sattelauflieger transportierten jeweils zwei teildemontierte Sattelzugmaschinen, weshalb die Planendächer nicht geschlossen werden konnten. Laut Aussage der Fahrer sollten die Fahrzeuge nach Bulgarien transportiert und von dort gemeinsam mit den Sattelzuggespannen in den Mittleren Osten verschifft werden.
Wegen der erheblichen Überhöhe und Ladungssicherungsmängel zog die Polizei die spezialisierte Schwerverkehrsüberwachung des Polizeipräsidiums Osthessen hinzu. Eine Messung mit einem geeichten Höhenmessstab ergab bei beiden Fahrzeugen eine Höhe von 4,62 Metern – zulässig sind jedoch nur 4,00 Meter. Darüber hinaus stellten die Polizisten fest, dass beide Sattelzüge zeitweise mit mehr als 100 km/h unterwegs waren.
Die Kontrolle deckte weitere erhebliche Mängel auf: Obwohl neue Spanngurte verwendet worden waren, waren diese nicht fachgerecht eingesetzt. Nach Einschätzung der kontrollierenden Beamten hätte bereits ein stärkeres Brems- oder Ausweichmanöver oder eine schnell durchfahrene Kurve mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Verrutschen oder Verlust der Ladung führen können. Der hohe Schwerpunkt der Ladung bedeutete zudem eine erhebliche Kippgefahr.
Die Polizei untersagte die Weiterfahrt und ordnete die vollständige Entladung beider Sattelzuggespanne an. Zusätzlich mussten die Aufbauten der geladenen Sattelzugmaschinen und der zum Transport verwendeten Sattelanhänger remontiert werden. Da weder Fahrer noch Transportverantwortliche im Inland ansässig waren, erhob die Polizei zur Sicherung der Ordnungswidrigkeitenverfahren Beträge im insgesamt deutlich fünfstelligen Eurobereich.
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