Alkohol am Steuer: Zwei Unfälle an einem Tag in Gera

(Symbolbild)

In Gera hat die Polizei am 18. August 2026 zwei Verkehrsunfälle registriert, bei denen die Verursacher erheblich alkoholisiert waren. Die Vorfälle zeigen erneut die Gefahr, die vom Mischen von Alkohol und Autofahren ausgeht.

Bereits geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen das Reaktionsvermögen, die Aufmerksamkeit und die Fähigkeit, Situationen richtig einzuschätzen. Wer alkoholisiert fährt, macht sich strafbar und gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere im Straßenverkehr.

Die Landespolizeiinspektion Gera appelliert deshalb: Wer Alkohol getrunken hat, bleibt nicht selbst am Steuer. Besser ist es, öffentliche Verkehrsmittel zu nehmen, ein Taxi zu rufen oder eine nüchterne Person fahren zu lassen. Auch am nächsten Morgen ist Vorsicht angebracht – Restalkohol kann noch vorhanden sein und die Fahrtüchtigkeit einschränken.

Wer mit 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei höherem Alkoholpegel macht sich der Fahrer oder die Fahrerin nach Strafgesetzbuch strafbar – etwa wegen Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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