Alkoholfahrt auf der A1: 22-Jähriger kracht in Vordermann – 30.000 Euro Schaden

(Symbolbild)

Ein Verkehrsunfall auf der Autobahn 1 hat am Samstagmorgen, 4. Juli 2026, gegen 5:45 Uhr, zu erheblichem Sachschaden geführt. Zwischen dem Ahlhorner Dreieck und der Anschlussstelle Wildeshausen-West kollidierten zwei Pkw auf dem Überholfahrstreifen in Richtung Hamburg.

Ein 48-jähriger Autofahrer aus Osnabrück befuhr den Überholfahrstreifen, als ein 22-Jähriger aus Bremen mit höherer Geschwindigkeit herannahte und auf seinen Wagen auffuhr. Die Polizei ermittelt noch zur genauen Unfallursache. Beide Fahrzeuge waren nach dem Aufprall nicht mehr fahrbereit.

Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der 22-Jährige unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,33 Promille. Die Autobahnpolizei leitete gegen ihn ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ein, entnahm eine Blutprobe und beschlagnahmte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg seinen Führerschein.

Die Bergung der Fahrzeuge durch Abschleppdienste dauerte bis 7:55 Uhr. Für diese Zeit musste die Autobahn halbseitig gesperrt werden. Der Sachschaden wird auf etwa 30.000 Euro geschätzt. Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang machen können, werden gebeten, die Autobahnpolizei Ahlhorn unter 04435/9316-0 zu kontaktieren.

Bereits am Freitag, 3. Juli 2026, gegen 23:40 Uhr, kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei einen Pkw mit defekter Beleuchtung auf der Autobahn 1 in Richtung Hamburg im Bereich der Anschlussstelle Groß Ippener. Der Fahrer, ein 31-jähriger Mann mit Wohnsitz in Finnland, zeigte den Polizisten nur ein Foto seines Führerscheins auf seinem Smartphone. Ermittlungen ergaben, dass dieser Mann seinen Führerschein aufgrund eines vorangegangenen Drogendeliktes verloren hatte.

Bei der Überprüfung seiner Fahrtüchtigkeit reagierte ein Schnelltest positiv auf Amphetamine und Metamphetamine. Die Autobahnpolizei leitete ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein und eröffnete ein Bußgeldverfahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss. Auch in diesem Fall entnahmen die Beamten eine Blutprobe. Dem 31-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt.

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