Arnsberg: 26-Jähriger baut nach illegalem Autorennen Unfall – Führerschein beschlagnahmt

(Symbolbild)

In der Nacht zum Freitag kam es in Arnsberg zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 26-jähriger Autofahrer nach einem illegalen Straßenrennen die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Gegen 01:27 Uhr alarmierte jemand die Polizei zu der Sauerlandstraße.

Vor Ort fanden die Polizistinnen und Polizisten ein stark beschädigtes Auto, das nach einer Kollision mit einem Zaun auf einem angrenzenden Feld zum Stillstand gekommen war. Zwei Zaunelemente wurden vollständig zerstört, ein weiterer Zaun stark beschädigt.

Nach eigenen Angaben hatte der 26-Jährige seinen Wagen auf der Sauerlandstraße stark beschleunigt, um die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs zu testen. Dabei verlor er offenbar aufgrund deutlich überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über das Auto und kollidierte mit dem Zaun eines Firmengeländes. Mehrere Personen hielten sich während des Vorfalls am Fahrbahnrand auf und beobachteten das Geschehen. Verletzt wurde niemand.

Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß § 315d StGB ein. Der Führerschein des Fahrers wurde beschlagnahmt, zudem stellten die Beamten das Fahrzeug sicher.

Nach § 315d Strafgesetzbuch kann bereits ein sogenanntes „Alleinrennen“ den Straftatbestand eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens erfüllen. Entscheidend ist, ob jemand sein Fahrzeug mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig sowie rücksichtslos führt, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen. Diese Gesamtumstände begründen aus Sicht der Polizei den Anfangsverdacht eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Die abschließende rechtliche Bewertung obliegt der Staatsanwaltschaft und später gegebenenfalls dem Gericht.

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin: Öffentliche Straßen sind keine Rennstrecken. Überhöhte Geschwindigkeit gefährdet nicht nur die Fahrer selbst, sondern auch unbeteiligte Menschen. Rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr wird konsequent verfolgt.

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