Arnsberg: 61-Jähriger entfernt sich nach Kollision mit Radfahrer vom Unfallort

(Symbolbild)

In Arnsberg ist ein 61-jähriger Autofahrer nach einem Unfall mit einem 11-jährigen Radfahrer zunächst vom Unfallort weggegangen. Der Vorfall ereignete sich am Dienstag gegen 15:20 Uhr in der Möhnestraße in Neheim.

Nach Angaben der Polizei fuhr der Junge mit seinem Fahrrad auf der Möhnestraße, als ein vor ihm fahrendes Auto vor einem Supermarkt am Seitenstreifen parkte. Als der 61-jährige Fahrer ausstieg, kollidierte der Radfahrer mit der Fahrertür und stürzte. Der Junge wurde dabei leicht verletzt.

Der Autofahrer erkundigte sich kurz nach dem Befinden des Jungen und entfernte sich dann zu Fuß vom Unfallort. Später gab er gegenüber der Polizei an, er habe aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nach Hause gehen wollen, um Hilfe zu rufen und einen Übersetzer zu holen.

Eine Zeugin, die den Unfall beobachtet hatte, rief die Polizei und blieb bei dem verletzten Kind, bis die Polizisten eintrafen. Nach dem Eintreffen der Polizei kehrte der 61-Jährige zum Unfallort zurück.

Nach dem Strafgesetzbuch wird jedes unerlaubte Verlassen des Unfallortes grundsätzlich als Unfallflucht gewertet. Auch eine spätere Rückkehr des Unfallverursachers hebt den bereits erfüllten Straftatbestand zunächst nicht automatisch auf. Allerdings können die konkreten Umstände – etwa das unmittelbare Holen von Hilfe – im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

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