In Arnsberg hat eine Anwohnerin des Kreuzkirchwegs am gestrigen Mittag zwischen 12.15 und 12.30 Uhr eine Drohne gemeldet, die wenige Meter vor ihrem Balkon vorbeiflog. Die Frau beobachtete, dass das Fluggerät anschließend auch über weitere Wohnhäuser in der Straße hinwegflog und sich dort ebenfalls in unmittelbarer Nähe zu den Balkonen aufhielt. Sie vermutet, dass mit der Drohne Foto- oder Videoaufnahmen angefertigt wurden.
Die Polizei konnte die Drohne und den Piloten nicht mehr feststellen. Eine genaue Beschreibung des Fluggeräts liegt derzeit nicht vor. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet, die Ermittlungen laufen noch.
Dieser Vorfall ist nicht der erste seiner Art in Arnsberg. Am vergangenen Montag kam es bereits zu einem ähnlichen Drohnen-Einsatz. Die Polizei prüft derzeit, ob die beiden Vorfälle zusammenhängen.
Die Polizei warnt erneut vor der Verletzung von Privatspähre durch Drohnen. Aufnahmen von Personen, Balkonen, Gärten oder nicht öffentlich einsehbaren Bereichen können rechtliche Konsequenzen haben. Drohnenpiloten sind verpflichtet, sich vor jedem Flug mit den geltenden Vorschriften und Flugbeschränkungen vertraut zu machen. Eine Vogelperspektive rechtfertigt nicht den Einblick in die Privatsphäre anderer.
Wer eine verdächtige Drohne beobachtet, sollte nach Möglichkeit den Flugverlauf, das Aussehen des Geräts, die Flugrichtung und den möglichen Standort des Piloten dokumentieren – ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen. Die Polizeiwache Arnsberg nimmt Hinweise unter der Telefonnummer 0291-9020-3211 entgegen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.