Ausweischschwindler an der Grenze erwischt: Rumäne mit Wiedereinreisesperre versucht mit Handy-Foto zu täuschen

Symbolfoto - Freigabe unter der Quellenangabe "Bundespolizei" für redaktionelle Zwecke

Die Bundespolizei hat am Mittwoch, 23. September, an der Grenze bei Achberg auf der Autobahn 96 einen Rumänen gestoppt, der mit einem gefälschten Ausweis einreisen wollte. Der 58-Jährige, gegen den eine Wiedereinreisesperre bestand, zeigte den Beamten lediglich das Foto eines fremden Ausweises auf seinem Handy vor.

Lindauer Bundespolizisten hatten einen Pkw mit britischer Zulassung nach der Einreise am Grenzübergang Hörbranz gestoppt. Im Wagen saßen zwei rumänische Männer. Der 52-jährige Fahrer konnte sich ordnungsgemäß ausweisen. Der 58-jährige Beifahrer zeigte dagegen nur das Handyfoto eines Ausweises vor. Die Beamten bezweifelten sofort, dass das Lichtbild tatsächlich zu dem Mann vor ihnen passte. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden sie in seiner Geldbörse – die der Mann zunächst nicht aushändigen wollte – seinen echten Ausweis.

Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass beide Männer polizeibekannt sind und wegen verschiedener Diebstahlsdelikte in Fahndungssystemen eingetragen stehen. Gegen den Beifahrer lag seit Oktober 2020 ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland vor, das noch bis April 2028 gültig ist. Im April 2021 war der 58-Jährige aus der Strafhaft nach Rumänien abgeschoben worden.

Darüber hinaus gab es eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Passau zur Strafvollstreckung gegen ihn. Der Mann war bereits 2024 auf der Autobahn 3 trotz des bestehenden Wiedereinreiseverbots ertappt worden. Das Amtsgericht Passau hatte daraufhin Anfang 2025 einen Strafbefehl in Höhe von knapp 1.600 Euro erlassen – wegen Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz. Diesen Strafbefehl konnten die Lindauer Bundespolizisten ihm nun aushändigen.

Der Beifahrer muss sich nun wegen Ausweismissbrauchs, unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts verantworten. Der 52-jährige Fahrer erhielt eine Anzeige wegen Beihilfe und durfte seine Fahrt fortsetzen. Die Beamten verhängten gegen den 58-Jährigen ein vierjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot und schoben ihn noch am selben Tag nach Österreich zurück.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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