Eine 28-jährige Autofahrerin aus Kronberg ist am Samstag um 02:35 Uhr in Schwalbach am Taunus einer Kontrollstelle zum Opfer gefallen – mit Alkohol im Blut. Polizeibeamte der Streife aus Eschborn hielten die Frau am Kronberger Hang an und führten einen freiwilligen Atemalkoholtest durch. Das Ergebnis: mehr als 0,5 Promille.
Daraufhin wurde die Autofahrerin zur Polizeistation Eschborn mitgenommen. Dort führten die Beamten eine amtliche Alkoholmessung mit einem gerichtsverwertbaren Messgerät durch. Das Ergebnis war eindeutig: 0,29 mg/l, was einem Blutalkoholwert von 0,58 Promille entspricht.
Die Konsequenzen sind erheblich. Der Frau wurde die Weiterfahrt untersagt, und die Polizei leitete ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen sie ein. Nach den geltenden Regelungen muss sie mit mindestens 500 Euro Geldbuße rechnen – hinzu kommt ein Fahrverbot von einem Monat.
Die Polizei nutzt den Fall zur Aufklärung: Ab 0,5 Promille begehen Fahrer auch ohne erkennbare Ausfallerscheinungen bereits eine Ordnungswidrigkeit. Der erste Verstoß kostet mindestens 500 Euro und führt zu einem einmonatigen Fahrverbot. Ein zweiter Verstoß zieht Bußgelder von über 1.000 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot nach sich.
Strenger sind die Regeln für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren: Für sie gilt eine absolute Null-Promille-Grenze. Verstöße werden bereits mit mindestens 250 Euro geahndet.
Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit – die Polizei leitet dann unmittelbar ein Strafverfahren ein und sichert den Führerschein.
In allen Fällen kann die zuständige Verkehrsbehörde zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung anordnen, die weitere erhebliche Kosten verursacht.