Auf der Autobahn 5 haben Verkehrspolizisten des Polizeipräsidiums Südhessen am Montag, 13. Juli, einen Lastwagen mit Anhänger gestoppt, der mit gebrauchten Fahrzeugen beladen war. Bei der Kontrolle der Frachtdokumente stellte sich heraus, dass das Transportunternehmen massiv gegen die Kabotageverordnung verstoßen hatte.
Das Unternehmen hatte innerhalb von nur drei Tagen bereits sieben Binnenbeförderungen durchgeführt – obwohl es nur eine einzige zulässig war. Bei der Kabotage handelt es sich um den Binnenverkehr, also Transporte innerhalb Deutschlands, die Unternehmen mit ausländischer Lizenz nur begrenzt durchführen dürfen. Das Transportunternehmen hatte diese Regelung vorsätzlich und wiederholt missachtet.
Die Polizisten untersagten die Weiterfahrt mit der Ladung an Ort und Stelle. Der Transportunternehmer musste daraufhin eine Sicherheitsleistung in Höhe von rund 2600 Euro hinterlegen. Das Geld dient als Sicherung für das Strafverfahren wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen die Kabotageverordnung.
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