Im Landkreis Verden hat die Polizei über das Wochenende gleich mehrere Straftaten und Verkehrsunfälle registriert. Neben einem Diebstahl auf einer Baustelle ereigneten sich zwei Kollisionen mit teils erheblichem Sachschaden.
Diebstahl auf Baustelle in Oyten
Unbekannte Täter haben zwischen Freitag, 10 Uhr, und Montag, 12 Uhr, eine Baggerschaufel von einer Baustelle in der Margarete-Steiff-Straße in Oyten gestohlen. Die Täter verschafften sich auf bislang ungeklärte Weise Zugang zum Gelände und montierten die Baggerschaufel sowie ein dazugehöriges Bauteil ab. Anschließend flüchteten sie unerkannt. Die Polizei Achim nimmt Hinweise zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen unter der Telefonnummer 04202-9960 entgegen.
Frontalzusammenstoß durch Ablenkung
Auf der Hauptstraße in Oyten in Höhe der Feuerwehr kam es am Montagmorgen zu einem Verkehrsunfall. Ein 47-jähriger Honda-Fahrer geriet aufgrund von Ablenkung in den Gegenverkehr und stieß frontal mit dem entgegenkommenden Hyundai einer 61-jährigen Fahrerin zusammen. Beide Beteiligten erlitten leichte Verletzungen; die 61-Jährige wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Sachschaden wird auf etwa 16.000 Euro geschätzt.
Vorfahrtsmissachtung in Thedinghausen
An der Kreuzung der Horstedter Dorfstraße zur Dibberser Landstraße ereignete sich am Montagabend gegen 20.25 Uhr ein schwerer Verkehrsunfall. Ein 18-jähriger Opel-Fahrer fuhr in den Kreuzungsbereich ein und missachtete die Vorfahrt eines von links kommenden 19-jährigen Ford-Fahrers. Bei dem Zusammenstoß erlitten beide Fahrer leichte Verletzungen. Der 18-Jährige wurde anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 95.000 Euro geschätzt.
Kontakt zur Polizei
Rückfragen beantwortet die Polizeiinspektion Verden / Osterholz unter 04231/806-104 oder pressestelle@pi-ver.polizei.niedersachsen.de.
Hinweis: Für die Beschuldigten und Tatverdächtigen gilt die rechtsstaatlich garantierte Unschuldsvermutung.
