Am 12. August 2026 kontrollierte die Bundespolizei einen 52-jährigen Chilenen in der grenzüberschreitenden Straßenbahn in Weil am Rhein-Friedlingen. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Er gab an, seine Mutter besuchen zu wollen – doch die geplante Visite endete mit seiner Festnahme.
Hintergrund ist eine Verurteilung aus dem Jahr 2016 wegen schweren Bandendiebstahls in fünf Fällen. Ein Gericht hatte ihn damals zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Nach einer Teilverbüßung wurde der Mann in sein Heimatland abgeschoben. Die zuständige Ausländerbehörde erließ gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot.
Der 52-Jährige ignorierte das Verbot jedoch und reiste erneut nach Deutschland ein. Daraufhin nahm ihn die Bundespolizei fest und lieferte ihn in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt ein. Dort muss er nun die noch ausstehende Restfreiheitsstrafe von insgesamt 593 Tagen verbüßen. Darüber hinaus ermittelt die Bundespolizei gegen ihn wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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