Am Mittwochabend, dem 12. August 2026, kontrollierten Beamte der Bundespolizei eine 33-jährige Deutsche am Grenzübergang Neuenburg am Rhein an der Autobahn. Bei der Kontrolle gab die Frau an, ein Messer in ihrer Handtasche mitzuführen. Die anschließende Durchsuchung bestätigte dies: Die Polizisten fanden ein zugriffsbereites Einhandmesser.
Da die 33-Jährige kein berechtigtes Interesse für das Führen des Messers vorweisen konnte, stellten die Beamten die Waffe sicher. Das unerlaubte Führen eines Einhandmessers ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Gegen die Frau wurde nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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