Eine 40-jährige Frau aus Nümbrecht wollte zwei Produkte über ein Kleinanzeigen-Portal im Internet verkaufen – und ist dabei auf Betrüger hereingefallen. Zwei vermeintliche Käufer gaben vor, die Bezahlung über PayPal abwickeln zu wollen. Als dies angeblich nicht funktionierte, schlugen sie vor, stattdessen die Bezahl-Funktion des Anzeigen-Portals selbst zu nutzen.
Die Nümbrechterin gab die geforderten Daten an und bestätigte über einen Link den vermeintlichen Zahlungseingang. Erst später bemerkte sie, dass von ihrem Konto ein niedrierer vierstelliger Eurobetrag ohne ihre Autorisierung abgebucht worden war. Der Betrug war perfekt inszeniert: Die Täter hatten die Verkäuferin dazu gebracht, ihre Zahlungsdaten freiwillig preiszugeben und sogar die betrügerische Transaktion selbst zu bestätigen.
Die Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis warnt vor dieser Masche und gibt konkrete Tipps für sichere Transaktionen auf Verkaufsplattformen: Käufer und Verkäufer sollten nur verifizierte Zahlungsmethoden nutzen, bei denen das Geld zwischengeparkt wird. Die PayPal-Funktion für Freunde sollte nur bei Personen verwendet werden, die man persönlich kennt – hier gibt es keinen Käuferschutz. Außerdem sollte man niemals auf Links in SMS oder E-Mails klicken, die angeblich von Verkaufsplattformen stammen. Verdächtig ist auch, wenn Käufer zu viel bezahlen und um Rücküberweisung von Differenzbeträgen bitten – stattdessen sollte man in solchen Fällen die Plattform selbst kontaktieren. Liegt ein Betrug vor, sollte sofort Anzeige bei der zuständigen Polizei erstattet und das Verkaufsportal informiert werden.
» Weitere Polizeimeldungen aus Nordrhein-Westfalen