Betrüger geben sich als Anwältin aus – Frau um Bargeld erleichtert

(Symbolbild)

Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet nach einem Mann, der am Freitagabend, 4. September, gemeinsam mit einer Komplizin eine Frau in Alt-Hürth um Bargeld betrogen hat. Der Gesuchte ist zwischen 35 und 40 Jahre alt, schlank, hat dunkle kurze Haare und trug zur Tatzeit eine schwarze Hose und ein weißes Hemd.

Nach allem, was die Ermittler bisher wissen, erhielt die Hürtherin gegen 20 Uhr einen Anruf. Die Anruferin gab sich als Anwältin aus und behauptete, dass ein Verwandter der Frau einen Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem jemand gestorben sei. Um eine Haft zu verhindern, müsse angeblich eine hohe Kaution bezahlt werden. Die Anruferin setzte die Geschädigte derart unter Druck, dass die Dame kurze Zeit später Bargeld an den Abholer an der Breite Straße übergab. Später bemerkte die Geschädigte den Betrug und alarmierte die Polizei.

Hinzugezogene Polizistinnen und Polizisten sicherten die Spuren und fertigten eine Strafanzeige. Das Kriminalkommissariat 12 hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen. Hinweise zum Täter oder verdächtige Feststellungen zur Tatzeit nehmen die Beamten telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.

Die Polizei warnt vor dieser Masche: Geben Sie am Telefon niemals Informationen zu Wertgegenständen, Bargeldbeständen oder Bankkonten preis. Polizeibeamte, Staatsanwälte, Ärzte und andere Amtsträger verlangen niemals Bargeld oder Wertgegenstände. Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung und übergeben Sie kein Geld an fremde Personen. Legen Sie auf, wenn Sie unter Druck gesetzt werden. Kontaktieren Sie die angebliche Institution selbst, indem Sie die Telefonnummer selbst heraussuchen. Informieren Sie die Polizei unter der Notrufnummer 110 über solche Vorfälle – auch wenn Sie einen Betrugsversuch selbst unterbunden haben oder verdächtigen Personen den Zutritt verwehrt haben. So können die Ermittler nach Verdächtigen fahnden und andere Menschen schützen.


Betrugsfälle in Nordrhein-Westfalen: der Vergleich mit dem Bund

Die Polizei zählte 2025 landesweit 170.651 Betrugsfälle, das sind 946 auf 100.000 Einwohner. Damit steht Nordrhein-Westfalen schlechter als der Bundesdurchschnitt, wo 770 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Gezählt wird Betrug nach den §§ 263 ff. StGB.

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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