In Wiesbaden-Rheingauviertel haben zwei Betrüger am 21. September gegen 23:30 Uhr eine Seniorin um Bargeld gebracht, indem sie sich als Polizeibeamte ausgaben. Die Männer erschienen an der Schiersteiner Straße und nahmen das Geld entgegen, das sie zuvor durch eine ausgefeilte Betrugsmasche von der Frau gefordert hatten.
Der Betrug lief nach einem bekannten Muster ab: Zunächst wurde die Frau über ihr Festnetztelefon angerufen und mit einem vermeintlich beantragten Kredit unter Druck gesetzt. Danach leitete man sie über Telegram an einen angeblichen Mitarbeiter der Bundesbank weiter. Dieser behauptete, dass ihr Bargeld von der Polizei in Verwahrung genommen werden müsse, um eine Durchsuchung ihrer Wohnung abzuwenden.
Einer der beiden Abholer wird wie folgt beschrieben: etwa 18 bis 22 Jahre alt, circa 1,80 Meter groß, kurze gepflegte dunkle Haare, glattrasiert, braune Jacke. Auffällig war, dass er akzentfrei Russisch sprach. Nach der Übergabe des Bargelds entfernten sich beide Männer zu Fuß in unbekannte Richtung.
Die Kriminalpolizei Wiesbaden hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang eindringlich auf Schutzmaßnahmen hin: Wer von vermeintlichen Polizeibeamten angerufen wird und nach persönlichen Daten, Vermögensinformationen oder sensiblen Angaben gefragt wird, sollte das Gespräch sofort beenden. Dann selbstständig die Rufnummer 110 oder die örtliche Polizeidienststelle wählen – ausschließlich mit einer selbst recherchierten Telefonnummer. Wichtig: Immer selbst aktiv auflegen, bevor die 110 gewählt wird. So vermeiden Sie, noch immer mit den Betrügern verbunden zu sein, die sich dann als Notruf ausgeben könnten.
Personen, die im Bereich der Schiersteiner Straße verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu den Abholern geben können, werden gebeten, die Wiesbadener Polizei unter (0611) 345-0 zu kontaktieren.
Betrugsfälle in Hessen: der Vergleich mit dem Bund
Die Polizei zählte 2025 landesweit 49.153 Betrugsfälle, das sind 783 auf 100.000 Einwohner. Damit steht Hessen fast genauso wie der Bundesdurchschnitt, wo 770 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Gezählt wird Betrug nach den §§ 263 ff. StGB.
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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