Das Wochenende im Rheingau-Taunus-Kreis war geprägt von mehreren Verkehrsunfällen und einer Körperverletzung unter Kindern. Den Anfang machte ein schwer alkoholisierter Autofahrer auf der Bundesstraße 275.
Am Freitagabend um 19:50 Uhr kam ein 43-Jähriger mit seinem Mercedes Vito auf der B275 zwischen Taunusstern-Neuhof und Wehen von der Fahrbahn ab. Der Fahrer war aus Richtung Neuhof in Richtung Wehen unterwegs, als sein Fahrzeug nach rechts abkam. Anschließend prallte der Wagen auf der gegenüberliegenden Fahrbahn gegen die Leitplanke – mit so großer Wucht, dass sich das Fahrzeug überschlug und schließlich auf der Gegenfahrbahn zum Liegen kam. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 43-Jährigen einen Wert von über zwei Promille. Der Fahrer und sein 18-jähriger Mitfahrer wurden beide leicht verletzt und zur weiteren Untersuchung in umliegende Krankenhäuser gebracht. Bei dem 43-Jährigen wurde eine Blutentnahme durchgeführt und sein Führerschein sichergestellt. Die B275 war für die Dauer der Unfallaufnahme vollständig gesperrt.
Am Samstagmittag ereignete sich in der Aarstraße in Taunusstein ein Unfall mit einem 11-jährigen Jungen. Das Kind befuhr um 14:25 Uhr mit seinem Tretroller die Aarstraße aus Richtung Taunusstein-Hahn in Fahrtrichtung Taunusstein-Wehen. Als es auf den Gehweg wechseln wollte, blieb der Roller am Bordstein hängen – der Junge stürzte und erlitt leichte Verletzungen. Er wurde zur weiteren medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht. Die Aarstraße musste für etwa 30 Minuten vollständig gesperrt werden.
Ebenfalls am Samstagvormittag ereignete sich um 11:40 Uhr eine Unfallflucht im Kreuzungsbereich der B260 und L3374 bei Bad Schwalbach. Eine 81-jährige Frau aus Heidenrod befuhr die L3374 aus Richtung Bad Schwalbach kommend in Fahrtrichtung B260. Zeitgleich fuhr ein 54-jähriger Mann aus Schlangenbad die L3374 aus Richtung Fischbach. Der 54-Jährige wollte nach links auf die B260 in Richtung Kemel abbiegen und hatte dabei Grünlicht. Die 81-Jährige hingegen missachtete die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs und wollte nach rechts auf die B260 einbiegen – im Kreuzungsbereich kam es zum Zusammenstoß. Unmittelbar nach dem Unfall entfernte sich die 81-Jährige unerlaubt von der Unfallstelle, ohne ihren Pflichten als Unfallbeteiligte nachzukommen. Im Rahmen der anschließenden Ermittlungen konnte die Fahrerin jedoch identifiziert werden. Der Sachschaden wird auf etwa 5.500 Euro geschätzt. Ihr Führerschein wurde sichergestellt, und gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Am Samstag um 16:25 Uhr kam es auf der B417 in Fahrtrichtung Wiesbaden auf Höhe der Kreuzung Wallbach (Hühnerkirche) zu einem Auffahrunfall mit Personenschaden. Eine 44-jährige Taunussteinerin, die mit ihrer 46-jährigen Mitfahrerin unterwegs war, musste aufgrund eines Rotlichts abbremsen. Der Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs, ein 52-jähriger Mainzer, erkannte die Verkehrssituation offenbar zu spät und fuhr ungebremst auf. Alle drei Fahrzeuginsassen wurden leicht verletzt und vor Ort medizinisch versorgt. Gegen den 52-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Am Samstagabend um 20:30 Uhr kam es in Waldems im Ortsteil Esch an der Schwalbacher Straße zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei zehnjährigen Kindern und einem Jugendlichen. Nach bisherigen Ermittlungen schlug einer der Zehnjährigen seinem Kontrahenten ins Gesicht, kratzte ihn und beleidigte ihn. Gegen diesen Zehnjährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung und Beleidigung eingeleitet. Der andere Zehnjährige kratzte seinen Kontrahenten ebenfalls, beleidigte ihn, würgte ihn und hielt ihm den Mund zu, während ein 16-Jähriger auf dessen Rücken sprang. Gegen diese beiden Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung sowie Beleidigung eingeleitet.