Betrunkenes Duo wechselt Fahrer auf der A2 – Lkw-Fahrer stoppt riskantes Manöver

(Symbolbild)

Auf der Autobahn 2 bei Herford hat sich in der Frühe des Montagmorgens eine gefährliche Situation abgespielt: Zwei betrunkene Ukrainer führten auf der Fahrt nach Hannover einen Fahrerwechsel durch – und das mit fatalen Folgen für einen hilfsbereiten Lkw-Fahrer.

Gegen 05:50 Uhr war ein 63-jähriger Stukenbrocker mit seinem Lastwagen auf der A2 unterwegs, als ihm ein Opel Zafira auffiel. Das Auto schlingerte in Schlangenlinien über zwei Spuren und fuhr mit nur etwa 35 Stundenkilometern durch eine Baustelle. Mehrfach verfehlte der Wagen haarscharf die Baustellenbaken.

Der besorgte Lkw-Fahrer folgte dem auffälligen Opel bis zum Seitenstreifen, kurz vor der Anschlussstelle Herford Ost. Dort hielt das Auto plötzlich an – und der Stukenbrocker beobachtete fassungslos, wie die beiden Insassen die Plätze wechselten. Der 63-Jährige verließ seinen Wagen und sprach die Männer an, erhielt aber keine Reaktion. In seiner Sorge um weitere Verkehrsteilnehmer versuchte er sogar, den Zündschlüssel des Zafiras zu greifen – vergeblich.

In diesem Moment trafen die alarmierten Polizisten ein und gingen auf das Auto zu. Der Neue am Steuer trat plötzlich aufs Gaspedal, der Motor heulte auf. Der 63-Jährige stand noch immer neben dem Wagen, hielt sich daran fest – und stürzte, als dieser losfuhr. Mit leichten Verletzungen lag er auf der Fahrbahn, während die Beamten die Verfolgung aufnahmen.

Die Polizei konnte den Opel schließlich stoppen und die beiden Insassen kontrollieren. Schnell wurde klar, was passiert war: Der 47-Jährige, der anfangs gefahren hatte, besitzt gar keine Fahrerlaubnis. Sein 40-jähriger Kollege wollte sich nicht einlassen. Ein Atemalkoholtest bei beiden Männern fiel positiv aus – der Arzt nahm ihnen daraufhin Blutproben.

Das Auto mit tschechischer Zulassung beschlagnahmte die Polizei zur Gefahrenabwehr. Beide Männer leisteten Sicherheitsleistungen und müssen sich nun vor Gericht verantworten – wegen Trunkenheitsfahrt, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung.

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