Die Bezirksvertretung 1 hebt ihren Beschluss vom 1. März 2024 auf. Dieser sah vor, einen barrierefreien Zugang zum Verwaltungsgebäude Am Nordfriedhof herzustellen. Dafür waren 43.000 Euro bereitgestellt worden.
Nach Prüfung durch die zuständigen Fachbereiche hat sich gezeigt, dass die Maßnahme unter den vorhandenen Bedingungen nicht umsetzbar ist. Die örtlichen Platzverhältnisse und die Gebäudesituation erlauben es nicht, die erforderlichen technischen und rechtlichen Standards einzuhalten.
Konkret: Die vorhandenen Flächen reichen nicht aus für die notwendigen Maße, Bewegungsflächen, Sicherheitsabstände und Neigungen eines barrierefreien Zugangs. Der Bau einer Rampe ist aufgrund beengter Platzverhältnisse ausgeschlossen – die erforderlichen Rampenlängen und Zwischenpodeste lassen sich nicht realisieren.
Die Fachbereiche prüften auch alternative Lösungen wie Hebebühnen oder Plattformlifte. Diese sind ebenfalls technisch nicht machbar, da geeignete Einbaumöglichkeiten fehlen und die räumlichen Gegebenheiten dagegensprechen.
Mit der Aufhebung des Beschlusses fließen die 43.000 Euro auf das Budgetkonto für Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen zurück und stehen für andere Maßnahmen zur Verfügung. Die Entscheidung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung am 26. Juni 2026 getroffen.
Maike Hiller, Politikredaktion NRW