Der Bundesgerichtshof hat ein Kapitalanleger-Musterverfahren zur geplanten Übernahme von Volkswagen durch Porsche abgeschlossen. Der II. Zivilsenat wies die Rechtsbeschwerden von Anlegern gegen einen Musterentscheid des Oberlandesgerichts Celle teilweise zurück.
Im Kern ging es darum, ob die Porsche Automobil Holding SE zwischen März und Oktober 2008 falsch kommuniziert hat. Sie soll ihre Absicht, eine qualifizierte Mehrheit bei Volkswagen zu erreichen, öffentlich dementiert haben, während sie gleichzeitig gezielt Optionen kaufte, um das Marktangebot an Volkswagen-Stammaktien zu verknappen. Im Oktober 2008 kündigte Porsche dann überraschend an, das Übernahmeziel nicht verfolgen zu wollen – zu einem Zeitpunkt, als die wirtschaftliche Lage des Unternehmens kritisch wurde und eine eigene Insolvenz drohte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Aktenzeichen: II ZB 21/22
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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