Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 26. Januar 2027 über die Zulässigkeit von Preiskontrollmechanismen, die Amazon auf seiner Plattform amazon.de einsetzt.
Amazon wurde vom Bundeskartellamt als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb eingestuft. Die Plattform nutzt verschiedene Preiskontrollmechanismen, die Einfluss auf Sichtbarkeit und Darstellungsweise von Händlerangeboten haben können. Das Bundeskartellamt untersagte Amazon per Beschluss vom 4. Februar 2026, Angebote von Händlern, die nicht zu Amazon gehören, zu deaktivieren oder anderweitig einzuschränken.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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