Der Bundesgerichtshof verhandelt am 11. Januar 2027 über Revisionen gegen einen Freispruch des Landgerichts Braunschweig. Die Staatsanwaltschaft und zwei Nebenklägerinnen haben Rechtsmittel gegen das Urteil vom 8. Oktober 2024 eingelegt.
Dem Angeklagten waren insgesamt fünf Taten zur Last gelegt worden, die er zwischen dem 28. Dezember 2000 und 11. Juni 2017 in Portugal begangen haben soll. Das Landgericht sprach ihn von sämtlichen Vorwürfen frei. Beim ersten Tatvorwurf – einer angeblichen Vergewaltigung einer älteren Dame – konnte das Gericht keine Feststellungen treffen, da dieser nur auf der Zeugenaussage über den Inhalt eines nicht vorliegenden Videos beruhte. Gleiches galt für den zweiten Tatvorwurf.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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