BGH verhandelt über Schusswaffeneinsatz von Polizist in Düsseldorf

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Der Bundesgerichtshof befasst sich am 12. November 2026 mit einem umstrittenen Schusswaffeneinsatz eines Polizisten in einer Düsseldorfer Parkanlage. Der 3. Strafsenat verhandelt die Revision der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf.

Nach den Feststellungen des Landgerichts waren der Polizist und eine Kollegin nach einem Hinweis der Leitstelle in der Parkanlage auf einen Mann gestoßen. Der Beamte zog seine Dienstwaffe und forderte den Mann mehrfach auf, sich auf den Boden zu legen. Als dieser nicht folgte, drohte der Polizist mit einem Distanzelektroimpulsgerät. Daraufhin spreizte der Mann seine Arme leicht ab, griff in seine Hosentasche und holte einen Schlüsselbund hervor, den er hin und her bewegte. Darauf hin löste der Polizist einen Schuss ab.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

Quelle: Pressemitteilung BGH

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