Im Fall des Brandes am Helene-von-Bülow-Klinikum in Ludwigslust hat die rechtsmedizinische Untersuchung die zweite verstorbene Person zweifelsfrei identifiziert. Es handelt sich um einen 73-jährigen Mann aus der Region Ludwigslust, der in dem Zimmer untergebracht war, in dem das Feuer ausgebrochen ist.
Der Brandursachenermittler hat sein vorläufiges Ergebnis vorgelegt. Demnach kann eine technische Brandursache ausgeschlossen werden. Stattdessen halten die Ermittler fahrlässige Brandstiftung durch offenes Feuer oder nachglühende Stoffe für wahrscheinlich.
Die Ermittlungen zur genauen Brandursache dauern noch an und sind bislang nicht abgeschlossen.
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