Bürger fragt nach Reinigung am Hauptbahnhof

Ein Leipziger Bürger hat eine Einwohneranfrage (ein Auskunftsersuchen von Bürgern gegenüber der Stadt) zum Thema Reinigung des Hauptbahnhofes eingereicht. Die Anfrage befasst sich damit, wer für die Nassreinigung des Bereichs unter den Schleppdächern des Bahnhofs zuständig ist und auf welcher Grundlage diese erfolgt.

Hintergrund der Anfrage ist, dass der Bereich unter den Schleppdächern des Hauptbahnhofs vor einigen Jahren aus dem Verwaltungsbereich der Stadt Leipzig in den Verwaltungsbereich des Hauptbahnhofs übergegangen ist. Die Betreiber, darunter die Deutsche Bahn und Promenaden, erhielten daraufhin die Befugnis, ihr Hausrecht (die Kontrolle über Zutritt und Nutzung) bis zum Schleppdach auszuüben.

Nach Angaben des Antragstellers wird dieser Bereich derzeit 3-4-mal pro Woche in den Morgenstunden durch die Stadtreinigung mit Unterstützung des Ordnungsamtes gereinigt. Der Bürger stellt die Frage, auf welcher grundsätzlichen Basis die öffentliche Hand einen privat genutzten Bereich mit öffentlichen Mitteln reinigt. Er möchte zudem wissen, ob andere Unternehmen in ähnlicher Weise unterstützt werden.

Der Bürger fordert eine detaillierte Kostenaufstellung für die Reinigungsleistungen am Hauptbahnhof sowie eine Auflistung dieser Reinigungsleistungen an.

Die Ratsversammlung (das Stadtparlament Leipzigs) wird die Anfrage schriftlich beantworten. Der Beratungstermin ist der 2. September 2026 vorgesehen.

Carsten Müller, Politikredaktion Sachsen