Bundeskabinett beschließt Rentenerhöhung um 4,24 Prozent – Zusatzkosten von 1,2 Milliarden Euro

via dts Nachrichtenagentur

Das Bundeskabinett hat am Montag die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 beschlossen. Die gesetzlichen Renten sollen damit zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent steigen. Das teilte das Bundesarbeitsministerium mit. Die Anpassung steht jedoch noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrates.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bezeichnete die Rentenanpassung als „gute Nachricht“ für die Rentner, da sie an der „Wohlstandsentwicklung der arbeitenden Bevölkerung“ teilhaben könnten. Die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rente werde durch die Kopplung an die Löhne sichergestellt. Bas betonte zudem die Bedeutung eines stabilen Rentensystems, insbesondere in unsicheren Zeiten.

Maßgeblich für die Berechnung der Rentenanpassung war die anpassungsrelevante Lohnentwicklung von 4,25 Prozent. Diese basiert auf Daten des Statistischen Bundesamtes und der Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte der Versicherten. Mit dem Rentenpaket 2025 wurde die Haltelinie beim Rentenniveau bis zum 1. Juli 2031 verlängert.

Die Rentenerhöhung fällt höher aus als erwartet. Ursprünglich waren nur 3,7 Prozent geplant gewesen, tatsächlich werden es nun 4,24 Prozent. Ursache sind die im vergangenen Jahr stärker als erwartet gestiegenen Löhne, die in die Rentenberechnung einfließen.

Die höhere Rentenanpassung führt zu erheblichen Mehrkosten für den Bund. Dieses Jahr verursacht das auf 48 Prozent festgesetzte Rentenniveau Zusatzkosten von 408 Millionen Euro, die der Bund an die Rentenkasse überweisen muss. 2027 sind es 816 Millionen Euro – zusammen gut 1,2 Milliarden Euro. Das geht aus der Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung zur Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 des Sozialministeriums hervor, aus der das „Handelsblatt“ berichtet.

Die Zusatzkosten müssten 2026 als „außerplanmäßige Ausgabe“ aufgebracht werden, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Der zusätzliche Erstattungsbetrag für 2027 müsse noch „in der Abstimmung der Bundesregierung zu den Eckwerten des Bundeshaushalts“ berücksichtigt werden.

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