Bundeskabinett beschließt Zuckergetränkesteuer ab 2027

via dts Nachrichtenagentur

Das Bundeskabinett hat den Weg für eine Zuckergetränkesteuer freigemacht. Mit einer sogenannten Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag wurde die geplante Steuer auf den Weg gebracht. Sollte der Bundestag das Vorhaben beschließen, soll die Abgabe ab dem 1. Juli 2027 erhoben werden.

Besteuert werden sollen gezuckerte Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von 5 Gramm pro 100 Milliliter oder mehr. Der Entwurf sieht dabei einen zweistufigen Steuertarif vor: Getränke mit einem Zuckergehalt zwischen fünf und acht Gramm pro 100 Milliliter werden mit 0,26 Euro je Liter belastet, darüber hinaus mit 0,32 Euro je Liter.

Erfasst werden sollen Limonaden wie Cola und Orangenlimonade, gesüßte Fruchtschorlen, Eistees, Energydrinks, Fruchtnektar sowie Saftkonzentrate mit Zuckerzusatz. Auch zuckerhaltiger Sirup und entsprechende Konzentrate für die Getränkezubereitung – etwa Postmix-Konzentrate oder Sirup für Trinkwassersprudler – fallen unter die Steuer. Alkoholhaltige Getränke bleiben ausgenommen, da diese bereits einer anderen Verbrauchsteuer unterliegen.

Ausnahmen gibt es auch für alkoholfreie Alternativen wie alkoholfreier Wein einschließlich Fruchtwein, alkoholfreier Schaumwein, alkoholfreies Bier, alkoholfreie Liköre und alkoholfreie Cocktails sowie entsprechende Mischgetränke. Gleiches gilt für Milch, Hafer- und Reisdrinks und entsprechende Mischgetränke, reine Frucht- und Gemüsesäfte, reines Frucht- und Gemüsesaftkonzentrat sowie entsprechende ungesüßte Schorlen. Getränke mit Süßungsmitteln sollen ebenfalls nicht unter die Steuer fallen.

Als Steuerschuldner vorgesehen sind wie bei Verbrauchsteuern üblich Hersteller beziehungsweise der Großhandel. Kleine, unabhängige Hersteller mit einer jährlichen Produktionsmenge von bis zu 70.000 Litern sollen Ausnahmeregelungen erhalten. Zusätzlich wurde eine Befreiung für Betriebe bis 1 Million Liter aufgenommen – deren Inkrafttreten steht aber noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Nach Angaben des Finanzministeriums sollen die Einnahmen aus der Steuer dem Bund Mehreinnahmen von 690 Millionen Euro im Jahr 2027 und 925 Millionen Euro im Jahr 2028 bringen. In den Jahren 2029 bis 2031 werden Einnahmen zwischen 875 und 890 Millionen Euro pro Jahr erwartet. Die Steuereinnahmen sollen zur Stabilisierung der Beitragssätze für die Gesetzliche Krankenversicherung verwendet werden.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus offiziellen Quellen erstellt und redaktionell geprüft.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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