Die Deutsche Bahn muss ihr Schienennetz künftig deutlich stärker für Wettbewerber öffnen. Die Bundesnetzagentur plant verbindliche Quoten: Auf stark ausgelasteten Streckenabschnitten darf die DB InfraGO AG einem einzelnen Unternehmen maximal 60 bis 75 Prozent der verfügbaren Trassen vergeben. Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass auf überlasteten Korridoren wie München und Frankfurt mindestens ein konkurrierendes Bahnunternehmen verkehren kann.
„Wir stärken den Wettbewerb im Fernverkehr. Für Bahnkunden bedeutet Wettbewerb bessere Qualität und niedrigere Preise“, erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die neue Regelung soll insbesondere Unternehmen wie dem italienischen Eisenbahnbetreiber Italo und FlixTrain den Markteintritt erleichtern. Diese Anbieter müssen laut Müller „viel Geld in neue Fahrzeuge investieren“, konnten bisher aber nicht zuverlässig planen, ob sie ausreichend Gleisrechte erhalten würden.
Die Wettbewerberquote greift nur bei sogenannten vertakteten Verkehren. Das heißt konkret: Ein Unternehmen muss eine Verbindung mindestens viermal täglich im zweistündigen Abstand zur gleichen Minute anfahren. Die Quote kommt nur zum Einsatz, wenn mehr Trassen nachgefragt werden als vorhanden sind. Auf Strecken ohne Kapazitätsgrenzen gelten weiterhin die bisherigen Regeln. Die Bundesnetzagentur kann die DB InfraGO AG dort gesetzlich nicht zu anderen Vorgaben verpflichten.
Auslöser des Verfahrens war eine Beschwerde von Italo. Das italienische Eisenbahnunternehmen plant ab April 2028 in Deutschland eigenwirtschaftliche Fernverbindungen. Dafür will Italo rund 3,6 Milliarden Euro investieren. Die geplante Route München-Köln-Dortmund soll stündlich bedient werden, die Strecke München-Berlin mit zweistündlichem Takt. Insgesamt sind 56 zumeist täglich verkehrende Zugfahrten vorgesehen.
Vor der finalen Entscheidung der Bundesnetzagentur werden noch mehrere Institutionen gehört: Der Eisenbahninfrastrukturbeirat hat zwei Wochen Zeit für seine Stellungnahme. Parallel werden das Bundeskartellamt und die Monopolkommission angehört. Danach fällt die Agentur ihre endgültige Entscheidung.
Autor: dts Nachrichtenagentur