Am Flughafen Erfurt-Weimar hat die Bundespolizei innerhalb von 24 Stunden zwei verbotene Gegenstände bei deutschen Reisenden in der Luftsicherheitskontrolle sichergestellt.
Am frühen Donnerstagmorgen entdeckte das Kontrollpersonal eine Patrone im Rucksack einer 29-jährigen Frau. Die Reisende gab an, Jägerin zu sein und die Munition vor dem Abflug übersehen zu haben. Eine Überprüfung ihrer Angaben und eine Abfrage im Waffenregister bestätigten ihre Aussage. Die Frau durfte ihren Flug antreten; die Patrone blieb am Boden.
In der Nacht zuvor fanden die Kontrolleure bei einem 61-Jährigen einen sogenannten Totschläger im Reisegepäck. Der 20 Zentimeter lange Gegenstand, der als Waffe eingestuft wird, wurde beschlagnahmt. Der Mann konnte nach Abschluss aller Maßnahmen ebenfalls seinen Flug antreten. Allerdings leitete die Bundespolizei gegen ihn ein Verfahren wegen eines waffenrechtlichen Verstoßes ein.
Die Bundespolizei weist Flugreisende darauf hin, sich vor Reiseantritt zu informieren, welche Gegenstände erlaubt sind. Bei Verstößen drohen nicht nur Bußgelder oder Strafverfahren – Reisende riskieren auch, von ihrem Flug ausgeschlossen zu werden. Informationen zu den Gepäckbestimmungen gibt es beim Ticketerwerb, bei den Airlines oder auf der Website der Bundespolizei unter bundespolizei.de/sicher-auf-reisen/mit-dem-flugzeug/was-darf-ich-mitnehmen.
Rückfragen zur Bundespolizeiinspektion Erfurt: Telefon 0361 / 659830, E-Mail bpoli.erfurt(at)polizei.bund.de.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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