Bundespolizei beschlagnahmt verbotene Waffen an der Grenze zu Polen

Bundespolizei

An der deutsch-polnischen Grenze hat die Bundespolizei am vergangenen Wochenende fünf Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet. Im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen stellten die Beamten mehrere illegale Waffen sicher.

In vier Fällen führten kontrollierte Personen verbotene Messer griffbereit mit sich. Betroffen waren zwei polnische Staatsangehörige im Alter von 27 und 51 Jahren sowie zwei lettische Staatsangehörige im Alter von 54 und 55 Jahren. Je nach rechtlicher Bewertung der sichergestellten Gegenstände leiteten die Beamten in drei Fällen Strafverfahren und in einem Fall ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Ein 42-jähriger polnischer Staatsangehöriger führte ein Reizstoffsprühgerät zugriffsbereit mit sich, das weder eine CE-Kennzeichnung noch eine andere legalisierende Aufschrift hatte. Die Bundespolizei stellte das Spray sicher und leitete ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Bei der Kontrolle dieses Mannes kamen die Beamten auf weitere Verstöße: Er konnte keinen gültigen Führerschein vorzeigen. Ein Drogenschnelltest reagierte positiv auf Cannabis. Die Landespolizei Sachsen übernahm daraufhin die weiteren Ermittlungen und leitete entsprechende Strafverfahren ein. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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