Bundespolizei Chemnitz: Drei Feststellungen an Grenzübergang Reitzenhain

(Symbolbild)

An dem Grenzübergang in Reitzenhain hat die Bundespolizeiinspektion Chemnitz gestern gleich drei bemerkenswerte Fälle bei Grenzkontrollen registriert. Die wiedereingeführten Kontrollen führten zu unterschiedlichen Konsequenzen für die überprüften Reisenden.

Um 17:00 Uhr stoppten die Einsatzkräfte einen 25-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen. Die fahndungsmäßige Überprüfung zeigte: Die Staatsanwaltschaft Hagen hatte einen Strafvollstreckungshaftbefehl gegen ihn wegen Körperverletzung erlassen. Eine Geldstrafe von über 800 Euro war noch nicht bezahlt. Der Mann konnte die Summe vor Ort aufbringen und setzte seine Reise fort.

Wenige Stunden später, um 02:50 Uhr, kontrollierte die Bundespolizei einen 39-jährigen rumänischen Staatsangehörigen. Gegen diesen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vor – Grund war ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Auch in diesem Fall konnte der Mann die geforderte Geldstrafe von über 900 Euro zahlen und durfte die Weiterfahrt antreten.

Deutlich strenger verlief es für einen 62-jährigen moldauischen Staatsangehörigen, den die Beamten um 17:30 Uhr mit seinem Lastkraftwagen kontrollierten. Der Mann konnte keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente für die Bundesrepublik Deutschland vorweisen und wurde nach Tschechien zurückgewiesen.

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