Bundespolizei Chemnitz zieht am Wochenende Bilanz: Fünf Feststellungen an der Grenze

(Symbolbild)

Die Bundespolizeiinspektion Chemnitz hat am Wochenende mehrere Verstöße gegen Einreisebestimmungen und offene Geldstrafen an der deutsch-tschechischen Grenze geahndet. Insgesamt stellten die Beamten drei Strafvollstreckungen fest und dokumentierten zwei unerlaubte Einreisen.

Am 29. August gegen 08:15 Uhr kontrollierte die Bundespolizei in Reitzenhain einen 51-jährigen Ukrainer. Der Mann konnte keinen Aufenthaltstitel für den Schengenraum vorweisen und wurde daraufhin in die Tschechische Republik zurückgewiesen.

Einen Tag später, am 30. August gegen 16:50 Uhr, hielten Beamte auf der Bundesstraße 95 bei Bärenstein einen Kleintransporter an. Das Fahrzeug war mit sieben albanischen Staatsangehörigen besetzt. Obwohl alle Insassen gültige Reisepässe vorlegten, fiel auf: Der 29-jährige Fahrer hatte die visumfreie Aufenthaltsdauer um 63 Tage überschritten. Ein gültiger Aufenthaltstitel lag nicht vor. Der Verdacht der unerlaubten Einreise führte zu seiner Überstellung ans Bundespolizeirevier Schmalzgrube. Nach Abschluss der polizeilichen Verfahren wurde er am selben Tag vom Flughafen Berlin in sein Heimatland abgeschoben.

Deutlich entspannter endete die Kontrolle für zwei andere Personen, die zwar zur Zahlung verpflichtet waren, aber ihre Schulden begleichen konnten. Am 28. August wurde in Reitzenhain ein 29-jähriger Rumäne kontrolliert. Die Polizei fand eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern vor: Der Mann war wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 760 Euro verurteilt worden. Diese bezahlte er vor Ort und konnte dann weiterfahren.

Am 29. August erlebte auch ein 61-jähriger Deutscher ein glimpfliches Wiedersehen mit der Justiz. Bei den wiedereingeführten Grenzkontrollen in Reitzenhain wurde bekannt, dass gegen ihn eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Betruges vorlag. Eine Geldstrafe von 18.000 Euro war offen. Der Mann zahlte die Summe vor Ort und entging damit einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen.

Weniger Glück hatte ein 56-jähriger Slowake. Das Amtsgericht Neuwied hatte ihn wegen Gefährdung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro oder ersatzweise zu 20 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Geldsumme konnte der Mann nicht aufbringen. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert und muss nun seine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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