Die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf hat in den vergangenen Stunden insgesamt neun Personen festgestellt, die unerlaubt in die Bundesrepublik einreisen wollten. In zwei Fällen leiteten die Beamten Strafverfahren ein.
Am Donnerstag gegen 15:45 Uhr verweigerte die polnische Seite einer türkischen Familie die Einreise. Das Quartett – Personen im Alter von 47, 42, 12 und 4 Jahren – wurde daraufhin von der Bundespolizei übernommen. Bei der Kontrolle zeigte sich: Die Familie besaß lediglich national gültige französische Flüchtlingsdokumente, obwohl sie aus Frankreich kommend einreisen wollte. Nach eigenen Angaben waren die Personen am selben Tag mit dem Auto im Süden Deutschlands eingereist.
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Familie die Abschiebung angedroht. Sie wurden aufgefordert, nach Frankreich zurückzukehren.
Ein zweiter Fall ereignete sich am Donnerstagabend gegen 20:45 Uhr am Grenzübergang Bad Muskau. Einsatzkräfte kontrollierten dort einen Pkw mit schwedischer Zulassung. Im Fahrzeug befanden sich zwei syrische Staatsangehörige. Während der Fahrer einen gültigen Reisepass und einen deutschen Aufenthaltstitel vorzeigen konnte, verfügte der Beifahrer nur über eine schwedische Fahrerlaubnis. Auf Nachfrage zeigte dieser ein Foto eines abgelaufenen schwedischen Aufenthaltstitels auf seinem Smartphone.
Auch gegen den Beifahrer wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Die Bundespolizei verfügte eine Einreiseverweigerung und wies ihn nach Polen zurück.
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs stellten die Beamten mehrere weitere Ausweisdokumente sicher. Der Fahrer gab an, dass diese seinem Bruder gehören sollten. Die Dokumente wurden beschlagnahmt.
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