Bundespolizei: Mann mit Messer im ICE festgenommen – Widerstand gegen Beamte

(Symbolbild)

Am 1. September 2026 hat die Bundespolizeiinspektion Hannover einen 64-jährigen Deutschen im ICE von Berlin nach Hannover festgenommen. Der Mann war mit einem Küchenmesser bewaffnet, beleidigte Beamte und wehrte sich massiv gegen den Ausschluss aus dem Zug.

Bereits gegen 6 Uhr alarmierte das Zugpersonal die Bundespolizei über den Vorfall. Der Mann konnte keinen Fahrschein vorweisen und verweigerte dem Kontrolleur seine Personalien. Deshalb sollte er beim Halt in Hannover aussteigen. Die Bundespolizisten warteten bereits auf dem Bahnsteig.

Bei der Kontaktaufnahme verweigerte der 64-Jährige das Verlassen des Zuges und beschimpfte die Einsatzkräfte. Als die Beamten ihn mit unmittelbarem Zwang aus dem Zug führen wollten, wehrte er sich und griff in Richtung seines Rucksacks. Die Beamten griffen sofort ein. Ein zugriffsbereites Küchenmesser mit etwa 10 Zentimetern Klingenlänge, das unter dem Rucksack platziert war, fiel zu Boden, bevor der Mann es greifen konnte. Die Polizisten sicherten das Messer und fesselten den Mann.

Während die Beamten ihn zum Bahnsteig brachten, versuchte der 64-Jährige erneut, sie zum Stolpern zu bringen. Er wurde fixiert und mit einem Fahrzeug zur Dienststelle am Ernst-August-Platz transportiert. Dort wurden Fingerabdrücke und Fotos gemacht, um seine Identität zu bestätigen.

Nach seiner Beruhigung durfte der Mann die Dienststelle verlassen. Die Bundespolizei ermittelt gegen ihn wegen Erschleichens von Leistungen, Bedrohung des Zugpersonals und Hausfriedensbruch. Zusätzlich ermittelten die Beamten wegen tätlichen Angriffs, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz – konkret wegen des verbotenen Messers im öffentlichen Personenverkehr.

Die Bundespolizei betont, dass das entschlossene Vorgehen der Einsatzkräfte eine große Gefahr für Reisende und Beamte abgewendet hat. Warum der 64-Jährige das Messer zwischen Sitzplatz und Rucksack verstaut hatte, ist noch Gegenstand der Ermittlungen.


Angriffe auf Vollstreckungsbeamte in Niedersachsen: der Vergleich mit dem Bund

Die Polizei zählte 2025 landesweit 4.073 Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, das sind 51 auf 100.000 Einwohner. Damit steht Niedersachsen fast genauso wie der Bundesdurchschnitt, wo 53 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Gezählt wird Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte nach den §§ 113 bis 115 StGB.

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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