Bundespolizei München vollstreckt zwei Haftbefehle am Hauptbahnhof

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Die Bundespolizei München hat am Mittwochabend und in der Nacht zum Donnerstag zwei offene Haftbefehle vollstreckt. Die Fälle zeigen unterschiedliche Ausgangssituationen: Während eine 59-Jährige nach einem lautstarken Streit festgenommen wurde, stellte sich ein 42-Jähriger selbst bei den Beamten vor.

Den Anfang machte die ungarische Staatsangehörige gegen 19:40 Uhr am Mittwoch im Hauptbahnhof München. Die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums München meldete einen lautstarken Streit, an dem die 59-Jährige, ein 20-jähriger Deutscher und dessen 21-jährige Begleiterin beteiligt waren. Nach Angaben der Bundespolizei schlug die Ungarin dem jungen Mann gegen den Oberkörper und versuchte, die 21-Jährige anzugreifen – traf sie aber nicht. Während der Auseinandersetzung beleidigte die Frau beide Deutsche mehrfach. Die beiden Heranwachsenden blieben unverletzt.

Als Bundespolizisten die Frau zur Dienststelle brachten, ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von 1,70 Promille. Bei der Identitätsfeststellung kam dann ein entscheidender Fund: Gegen die in Deutschland wohnhafte Ungarin lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein vor – wegen eines Drogendelikts. Die geforderte Geldstrafe von 750 Euro konnte sie nicht bezahlen. Die 59-Jährige war bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und eines Gewaltdelikts polizeilich bekannt. Sie wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Gegen sie wird wegen Körperverletzung und Beleidigung ermittelt.

Wenige Stunden später, gegen 01:00 Uhr am Donnerstag, erschien ein 42-jähriger Italiener selbst an der Bundespolizeidienststelle in der Denisstraße. Der Mann wollte dort klären, ob gegen ihn aktuelle Fahndungen bestehen. Die Überprüfung seiner Personalien offenbarte gleich mehrere Treffer: Von mehreren Staatsanwaltschaften wurde der 42-Jährige gesucht. Ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz lag vor – wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die geforderte Geldsumme von 1.884,50 Euro konnte der Mann nicht aufbringen. Stattdessen muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen in einer Justizvollzugsanstalt absitzen. Der Italiener ist bereits mehrfach wegen Vermögensdelikten in Erscheinung getreten.

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