Bundespolizei stellt 15 unerlaubt eingereiste Personen fest

Bundespolizei

Die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf hat in den vergangenen drei Tagen vom 13. bis 15. Oktober insgesamt 15 Personen festgestellt, die unerlaubt in Deutschland eingereist waren. Die Kontrollen fanden am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der A 4, in Krauschwitz sowie an der Stadtbrücke in Görlitz statt.

Ukrainische Familie ohne gültigen Aufenthaltstitel

Am Abend des 14. Oktober 2026 kontrollierten Beamte an der Stadtbrücke in Görlitz einen internationalen Reisebus. Sie trafen auf eine ukrainische Familie im Alter von 37, 19 und 10 Jahren. Bei der Überprüfung ihrer Einreisevoraussetzungen stellte sich heraus, dass sich alle drei Personen bereits seit 2024 in Polen aufhalten, aber keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen konnten. Eine Nachfrage bei den polnischen Behörden ergab, dass ein geduldeter Aufenthalt in Polen möglich ist. Dieser berechtigt die Personen jedoch nicht zur Reise in andere europäische Schengen-Staaten. Die Beamten leiteten Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein und verweigerten die Einreise.

Brasilianer und Angolaner arbeiteten unerlaubt

Am 13. Oktober 2026 gegen 21:40 Uhr kontrollierte die Bundespolizei in Krauschwitz einen in Leipzig zugelassenen Pkw bei der Einreisekontrolle. In dem Fahrzeug befanden sich drei brasilianische Staatsangehörige im Alter von 31, 31 und 34 Jahren sowie ein 22-jähriger angolanischer Staatsangehöriger. Nur der angolanische Fahrer konnte einen portugiesischen Aufenthaltstitel vorweisen. Pässe führten die Personen anfangs nicht mit sich. Im weiteren Verlauf der Kontrolle konnte ein Brasilianer seinen Reisepass aus dem Gepäck vorzeigen, die beiden anderen legten ihre Ausweisdokumente auf dem Handy vor.

Eine fahndungsmäßige Überprüfung aller Personen verlief negativ. Auch die Abfrage im neu eingeführten Entry-Exit-System der Europäischen Union zeigte keine Hinweise auf eine rechtmäßige Einreise innerhalb der letzten 90 Tage. Nach weiteren Befragungen kam heraus, dass die Männer bereits 2024 eingereist waren und sich seither teilweise über längere Zeit unerlaubt im Schengen-Raum aufhielten. Der Grund war schnell geklärt: Sie arbeiteten unerlaubt auf verschiedenen Baustellen.

Die Beamten leiteten Strafverfahren wegen Einschleusens, unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde auch ihnen die Einreise beziehungsweise der Aufenthalt untersagt. Gegen alle vier Personen wurde eine Einreiseverweigerung ausgesprochen. In zwei Fällen erfolgte die Zurückweisung nach Polen. In den beiden anderen Fällen wurde eine Rückführung ins Heimatland veranlasst: Die Personen wurden zu einem Flughafen gebracht und werden unter Aufsicht direkt nach Brasilien zurückgewiesen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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