Bundespolizei stellt am Grenzübergang zehn Personen mit Haftbefehlen fest

Bundespolizei

Die Bundespolizei hat am vergangenen Wochenende bei Grenzkontrollen an den Autobahnübergängen zu Polen zehn Personen mit offenen Haftbefehlen festgestellt. Darunter waren fünf Polen, ein Kolumbianer, ein Ukrainer, ein Rumäne, ein Weißrusse und ein Lette.

Am Freitag kurz nach Mitternacht kontrollierten Beamte am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der BAB 4 einen 37-jährigen Rumänen. Bei der Überprüfung zeigte sich, dass die Staatsanwaltschaft Berlin einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte – wegen Eigentumsdelikten. Zusätzlich war er bei der Staatsanwaltschaft Duisburg zur Anschriftenermittlung ausgeschrieben, ebenfalls im Zusammenhang mit Eigentumsdelikten. Der Mann zahlte die offene Geldstrafe von 1.350 Euro vor Ort und konnte daraufhin seine Reise fortsetzen.

Am Freitag gegen 10 Uhr wurde am Grenzübergang Krauschwitz ein 22-jähriger Weißrusse kontrolliert. Die polizeiliche Überprüfung brachte gleich drei Fahndungstreffer zutage: Die Staatsanwaltschaften Berlin und Frankfurt (Oder) suchten nach ihm wegen Diebstahls. Er hatte offene Geldstrafen in Höhe von insgesamt 1.379 Euro zu zahlen, die er vor Ort beglich. Ein dritter Fahndungsvermerk diente der Ermittlung seiner Anschrift in einem weiteren Diebstahlsverfahren. Aufgrund seiner Vorgeschichte und der Gefahr weiterer Straftaten verweigerten die Beamten ihm die Einreise. Er wurde nach Polen zurückgewiesen.

Am Sonntagabend um 18.10 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf einen 25-jährigen Polen. Die Fahndungsabfrage ergab, dass die Staatsanwaltschaft Potsdam nach dem Mann suchte – wegen Erschleichens von Leistungen. Die offene Geldstrafe lag bei 681 Euro, die der Mann vor Ort zahlte. Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten rund zwei Gramm Cannabis. Die Einfuhr von Cannabis ist strafbar. Die Einsatzkräfte leiteten daraufhin ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz ein und übergaben den Mann an die zuständigen Zollbeamten.

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