An der deutsch-polnischen Grenze bei Ludwigsdorf hat die Bundespolizei seit Freitag 15 unerlaubte Einreisen festgestellt. Bei den betroffenen Personen handelte es sich um 13 ukrainische und 2 georgische Staatsangehörige, die die erforderlichen Einreisevoraussetzungen nicht erfüllten. Die Polizei leitete gegen sie Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein, wies sie zurück und verweigerte ihnen die Einreise nach Deutschland.
Zusätzlich zu den illegalen Einreisen vollstreckten die Beamten drei offene Haftbefehle. Am Freitag gegen 14:15 Uhr kontrollierten sie am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf auf der A 4 einen 49-jährigen Letten. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung vor. Nach Zahlung eines Teils der geforderten Geldstrafe in Höhe von 480 Euro durfte er seine Reise fortsetzen.
Am Samstag gegen 05:55 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte in einem ukrainischen Reisebus eine 29-jährige ukrainische Staatsangehörige. Die Fahndungsabfrage ergab eine offene Geldstrafe der Staatsanwaltschaft Traunstein in Höhe von 771 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Nach Begleichung der Geldstrafe und Überprüfung ihrer Einreisevoraussetzungen konnte auch sie weiterreisen.
Ebenfalls am Samstag gegen 21:00 Uhr stellten die Beamten bei der Kontrolle eines 32-jährigen Belarussen einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kassel fest. Der Mann hatte eine ausstehende Geldstrafe von 282,50 Euro wegen Diebstahls zu zahlen. Nach Begleichung der Summe konnte er seine Fahrt fortsetzen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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